Vorzeitiger Ausstieg aus Bestandsverträgen
Grundsätzlich haben Sie mit Ihrem Kreditinstitut einen Vertrag geschlossen an den sich beide Seiten zu halten haben. Es gibt allerdings Sonderfälle, in denen die Bank Ihnen dies ermöglichen muss, teilweise sogar ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Ersatz, den die Bank für ausgefallene Zinsen einfordert).