Prolongation:
Ihre bisherige Hausbank ist verpflichtet Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein sogenanntes Prolongationsangebot zu unterbreiten. Bei einer Prolongation bietet Ihnen das Institut im Regelfall eine Auswahl an verschiedenen Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung.
Hier müssen Sie sich nur noch für eine Variante entscheiden, unterschreiben und die Anschlussfinanzierung ist unter Dach und Fach. Wenn Sie zufrieden sind mit Ihrer bisherigen Hausbank können Sie einfach das Prolongationsangebot annehmen. Bitte beachten Sie aber, in aller Regel bleiben Kunden einem Unternehmen treu. Mit diesem Wissen unterbreitet Ihnen ihr bisheriges Kreditinstitut auch ein Angebot mit Konditionen. Diese sind in der Regel wesentlich günstiger als die der auslaufenden Zinsfestschreibung (aufgrund des aktuell historischen Zinstiefs). Allerdings zeigt sich, dass die Zinsen im Falle einer Prolongation oft deutlich schlechter ausfallen, als wenn man zu einem anderen Darlehensgeber wechselt. Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob sich ein Wechsel zu einem anderen Institut lohnt.
Umschuldung:
Vereinfacht: Bei einer Umschuldung wechseln Sie das Kreditinstitut. Es wird also ein neuer Kreditvertrag mit einer anderen Bank geschlossen. Zwar bedeutet eine Umschuldung immer auch einen größeren Aufwand und ist mit zusätzlichen Kosten wie bspw. Grundbuchkosten verbunden, aber sie lohnt sich fast immer. Da die Ersparnis oft mehrere tausend Euro beträgt, lohnt ein Vergleich durch unsere Finanzierungspezialisten. Die 4wändekanzlei hilft Ihnen hier sehr gerne.