Härtefallhilfen für Privathaushalte

Die 4wändekanzlei informiert:

 

Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl oder Holzpellets heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.